Eine Milliarde für Gemeinnützige

Am 3. Juni 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, im 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket auch eine zinsgünstige Kreditvergabe für gemeinnützige Organisationen zu ermöglichen. Das Paket wird aber nicht von allen Organisationen begrüßt.

Von Matthias Daberstiel

Auch gemeinnützige Organisationen plagen Sorgen. Die Spendenbereitschaft ist zwar wenig oder gar nicht zurückgegangen, aber viele ausgefallene Aktionen und Veranstaltungen sind in diesem Jahr kaum noch aufzuholen. Das zeigt auch die Lage des Deutschen Fundraising Verbandes, der auf die Einnahmen des Deutschen Fundraising-Kongresses nicht so einfach verzichten kann und ihn nun zum zweiten Mal auf den 11.–13. November verschoben hat.

Viele Organisationen bauen auf ihre wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, beispielsweise bei Veranstaltungen, und finanzieren so ihre gemeinnützigen Zwecke. Eine Kreditvergabe war deshalb bislang meist schwierig, weil die Vereine und Stiftungen kaum Rücklagen bilden konnten, um so Sicherheiten aufzubauen. Das soll sich mit dem neuen Kredit-Sonderprogramm im Rahmen des gerade verabschiedeten Konjunkturpakets nun ändern.

Eine Milliarde Euro stellt die Bundesregierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung, um Kredite für gemeinnützige Organisationen zu 80 Prozent von der Haftung freizustellen. Die Länder können das Programm kofinanzieren und so sogar eine hundertprozentige Haftungsfreistellung ermöglichen. Das obliegt den zuständigen Landesregierungen und ihren Landesförderinstituten.

Kredite für alle NGOs

Doch für wen gilt das Programm nun? Fabian Waetzold, Mitarbeiter in der Pressestelle des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ist da eindeutig: „Die geplanten Hilfsmaßnahmen stehen grundsätzlich allen gemeinnützigen Trägern offen.“ Ziel sei eine schnelle Kreditvergabe ohne Besicherung und ohne eigene Risikoprüfung. Über die zu fördernden Organisationen entscheiden die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute. Diese könnten den Bedarf vor Ort am besten einschätzen. Die Zinskonditionen sollen bei 1–1,5 Prozent p.a. liegen. Ermöglicht werden sollen auch tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Die Darlehen können bis zum 31.12.2020 vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000 Euro.

Organisationen, die diesen Kredit beantragen, sollten aber darauf achten, dass der Zweck nur zur allgemeinen finanziellen Förderung des Vereins bewilligt wird. Das hat Konsequenzen für die Rückzahlung. Denn dann könnte der Kredit auch aus Spenden oder Zweckbetriebsmitteln zurückgezahlt werden. „Wenn ein gemeinnütziger Verein ein Darlehen nur für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat, darf er ihn aber nicht aus ideellen Mitteln zurückbezahlen“, warnt Stefan Winheller, Rechtsanwalt und Vereinsexperte. Dann wären nur Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb verwendbar. Wie viele Organisationen den Kredit wirklich beantragen werden, ist deshalb noch völlig offen und die Reaktionen sind gemischt.

VENRO: „Keine Hilfe“

„Die vorgesehenen KfW-Kredite sind für Organisationen, die auf Basis von Spenden und Fördermitteln arbeiten, keine realistische Option“, so Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO, dem Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V. Stattdessen sollte die Bundesregierung den Eigenanteil senken, den Organisationen in eine Projektförderung einbringen müssen. Auf diesem Wege könnten sie trotz der aktuellen und für die nächste Zeit drohenden Spendeneinbrüche ihre wichtige Arbeit fortsetzen. Bereits jetzt sind Finanzierungsengpässe absehbar. Eine Umfrage unter den Mitgliedern von VENRO ergab, dass jede dritte Organisation einen Rückgang an Spenden verzeichnet.

Die Diakonie war nach der Verkündung am 3.6.2020 wohlwollender: „Natürlich haben wir an einzelnen Punkten noch Fragen und Verbesserungsvorschläge“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. „Aber wir sollten diesen zukunftsweisenden Kompromiss jetzt nicht zerreden. Dieses insgesamt weitsichtige und mutige Paket sichert Teilhabe für alle und eine gute Zukunft für viele in unserem Land.“

Nur bei 100 Prozent Haftungsfreistellung wirksam

Als Kreditgeber begrüßt die Bank für Sozialwirtschaft die Haftungsfreistellung: „Wir hoffen sehr, dass alle Länder die hundertprozentige Haftungsfreistellung und die Inanspruchnahme der Kredite für möglichst viele gemeinnützige Unternehmen ermöglichen werden“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorsitzender des Vorstandes der Bank für Sozialwirtschaft AG (BFS). Gerade die Kreditvergabe zieht der Paritätische Gesamtverband aber in Zweifel. Nach seiner Meinung ist eine Bewilligung der Kredite erst bei einer hundertprozentigen Haftungsfreistellung überhaupt möglich. Außerdem kritisiert der Verband, dass gegenwärtig noch völlig offen ist, ob die angekündigten Hilfen gegebenenfalls mit den bereits gewährten Unterstützungsleistungen der Bundesländer verrechnet werden müssen und fordert eine deutliche Klarstellung. Man darf also gespannt sein, ob die Bundesländer das Kreditangebot des Bundes kofinanzieren und wie die Landesförderinstitute die Vergabe der Kredite gestalten werden.

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