Endlich transparent?

Seit drei Jahren warten gemeinnützige Organisationen auf das Zuwendungsempfängerregister. Der Start Ende Januar 2024 ist nun vollzogen. Ein Blick auf die offiziellen Daten zeigt, dass offenbar noch viele Daten und eine ganze Menge gemeinnütziger Körperschaften fehlen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde das neue Zuwendungsempfängerregister vom Bundesfinanzministerium angekündigt. Auf der Website des Bundesfinanzministeriums heißt es: „Das zentrale Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern schafft zukünftig endlich Transparenz in der Gemeinnützigkeit. Öffentlich zugänglich werden damit Informationen darüber, wer sich wo für welche Zwecke einsetzt. Damit können sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen gezielt, strukturiert und verlässlich informieren, bevor sie spenden. Gleichzeitig ist das zentrale Register ein Kernelement für die Digitalisierung der Spendenquittung.“

Zuwendungsempfängerregister ist online

Kern des Registers sind die Daten der regionalen Finanzämter, die über eine zentrale Stelle des Bundeslandes die Daten ihrer als gemeinnützig eingestuften Körperschaften an das Bundeszentralamt für Steuern (BZfS) melden. Schon bald wurde allerding klar, dass die Daten der einzelnen Finanzämter wohl nicht so kompatibel sind, wie erhofft. Allerdings war eine großzügige dreijährige Frist bis zum Start des Gesetzes gegeben worden. Fairerweise muss gesagt werden, dass durch die Pandemie dieses Vorhaben sicher auch in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Seit dem 30. Januar 2024 ist das Zuwendungsempfängerregister nun online und durchsuchbar. Eingetragen sind mit Stand Februar 482.478 gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland. Dass dies nicht alles sein kann, stellt das BZfS selbst klar: „Aktuell werden noch nicht alle für das Zuwendungsempfängerregister berechtigten Organisationen angezeigt. Die Daten werden sukzessive von den Finanzämtern an das BZSt übermittelt.“ Und damit sind vor allem viele deutsche Organisationen gemeint. Denn auch ausländische Organisationen können sich zukünftig als gemeinnützig im Sinn der deutschen Abgabenordnung anerkennen lassen. Das Verfahren ist aber noch nicht gestartet.

Viele Daten fehlen noch

Schon bei einer kurzen Recherche fällt auf, wie unterschiedlich die Datenlage in einzelnen Bundesländern ist. In NRW sind die Daten bei vielen Finanzämtern fast vollständig vorhanden. In Berlin, das immerhin ein einziges eigenes Finanzamt für Körperschaften hat, fehlen dagegen steuerbegünstigte Zwecke und das doch wichtige Datum der Erteilung des Freistellungsbescheides. In Sachsen fehlt bis auf die Adresse alles. Zu Recht fragten sich Organisationen, wie Transparenz und Vertrauen mit diesen rudimentären Daten „verlässlich“ erzielt werden können. Wie passt das zum Anspruch von 2020? Das Bundeszentralamt findet das nicht problematisch: „Das ZER bietet bereits jetzt die Möglichkeit, sich über einen Großteil der gemeinnützigen Organisationen zu informieren. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Fördermittelgeber gab es bis dato keine Möglichkeit, sich zum Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen zu informieren. Mit dem derzeitigen Stand des ZER steht bereits jetzt eine sehr gute Möglichkeit zur Verfügung, insbesondere den Status von Vereinen zu prüfen.“

Nur fehlen offensichtlich noch viele gemeinnützige Träger und besonders auch die Kirchen. Bisher war man von 680.000 gemeinnützigen Einrichtungen ausgegangen. Das würde bedeuten, dass knapp 30 Prozent noch fehlen. Das Amt ist aber optimistisch: „Durch stetige Verbesserung, Ergänzung und Ausbau sind wir zuversichtlich, zukünftig ein vollumfängliches Register zur Verfügung stellen zu können.“

Allerdings stellen Vereine auch fest, dass Daten falsch oder veraltet sind. Nach Aussage des Bundeszentralamts können sich die Gemeinnützigen dazu an ihr zuständiges regionales Finanzamt wenden und um Korrektur bitten. Ein Verfahren, ein Formular oder ähnliches existiert allerdings nicht. Und wann die neuen Daten dann ins Register hochgeladen werden, steht auch nicht fest. Das Amt spricht hier nur von „zügigen weiteren Ausbaustufen“ Anfang März soll es zumindest eine Möglichkeit geben seine Spenden-Bankverbindung und den Weblink zur Organisation über ein Online-Änderungsformular beim BZSt einreichen zu können. Wie das allerdings ohne die noch fehlende Wirtschafts-ID, die jeden Verein individuell identifiziert, klappen soll, ist noch unklar.

Verfassungsfeinde nicht gekennzeichnet

Kritiker bemängeln auch die eingeschränkte Suchfunktion. Ebenfalls ist keine Möglichkeit vorgesehen, seine Vereinswebsite mit dem Eintrag zum eigenen Verein im Zuwendungsempfängerregister zu verlinken. Dabei wäre doch genau das vertrauensbildend. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, der viele Vereine angehören, sieht im Register zumindest einen Transparenzfortschritt. Nach ihrer Aussage fiel beispielsweise die Tatsache, wofür eine Organisation Spendenquittungen ausstellt, unter das Steuergeheimnis. Immer wieder gab es großes Rätselraten, ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht. Bis Ende 2023 durfte ein Finanzamt dazu nur Auskunft geben, wenn ein Verein wahrheitswidrig behauptete, steuerbegünstigt zu sein. Das ist ein Transparenz-Fortschritt. Allerding wird von derselben Organisation bemängelt, dass der automatische Abgleich mit den Verfassungsschutz-Ämtern noch nicht funktioniert. „Das Register soll nämlich auch eine Spalte enthalten, ob eine der gelisteten Organisationen von einem Verfassungsschutz als extremistisch geführt wird. Denn das kann Basis für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit sein (§ 51 Abs. 3 AO). Unabhängig davon kann so ein Eintrag als Spenden-Warnung wirken.“

Bleibt noch der letzte Punkt auf der Liste, das Zuwendungsempfängerregister als „Kernelement für die Digitalisierung der Spendenquittung“. Hier ist der Stand wohl so, dass es dazu noch Anpassungen bedarf, die mit dem gerade heiß diskutierten Wachstumschancengesetz in Verbindung stehen. Fakt ist aber auch: Bevor das Register keine 100 Prozent meldet, kann es kaum für solch ein anspruchsvolles Vorhaben taugen. Der Deutsche Fundraising Verband arbeitet seit Längerem an dem Verfahren und versucht frühzeitig Einfluss zu nehmen. Ansprechpartnerin ist Doris Kunstdorff.

Bildquellen

  • Aktuelles-Zuwendungsempfängerregister-A: MD
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