Die Annahme der Spende entscheidet

Spenden anzunehmen ist leicht. Doch die Konsequenzen zu tragen, offenbar nicht immer. Zwei Beispiele aus Berlin und Hannover zeigen, wie schnell Spendenprojekte durch großzügige Menschen oder engagierte Spendensammler in der Kritik stehen können.

Gerhard Schröder hatte es nicht leicht in den letzten Monaten. Sein Lavieren, seine butterweichen Antworten auf den Ukraine-Krieg, seine gescheiterte Moskau-Reise, ein überstandenes Parteiausschlussverfahren „seiner“ SPD und die verloren Ehrenbürgerwürden haben sein öffentliches Bild endgültig ruiniert. Und nun noch das. Die Marktkirche in Hannover stoppt den Einbau eines Kirchenfensters des deutschen Künstlers Markus Lüpertz. Gerhard Schröder hatte sich dafür bei Unternehmen stark gemacht und 120.000 Euro am Spenden eingesammelt.

Ukrainehilfe statt Kirchenfenster

Im August beschloss der Kirchenvorstand wegen der Haltung von Gerhard Schröder im Ukraine-Krieg, die Gelder für dieses Fensterprojekt lieber an Ukraine-Projekte zu spenden und damit ein Zeichen gegen Putin-Intimus Schröder zu setzen. Alle Großspender wurden befragt, ob sie das mittragen, und bis auf einen erklärten sich alle einverstanden, das Geld dafür zur Verfügung zu stellen. An einen floss die Spende folglich zurück. Der Einbau und Ankauf des bereits fertigen Fensters liegt damit auf Eis. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Reputation gerade für Bauten im öffentlichen Raum ist. Schon deshalb ist man bei Politikern immer in der Gefahr, dass Projekte mit Personen der Öffentlichkeit verknüpft sind. Dabei handelt es sich nicht einmal um eine Spende von Gerhard Schröder. Die Marktkirche zog trotzdem die Reißleine, auch im Wissen, dass das Geld nun fehlt.

Bei ähnlichen Projekten fällt doch auf, wie wenig gerade große Bauprojekte ihre großen Gönnerinnen und Gönner durchleuchten. Woher und von wem stammt das Geld? Diese Frage ist oft unbequem, weil sie als Konsequenz auch die Ablehnung einer Spende und gegebenenfalls sogar die öffentliche Diskussion der Entscheidung mit sich bringt. Doch ist sie deshalb unwichtig?

Humboldt-Forum in der Kritik

Ein fatales Signal für ethische Prinzipien im Fundraising sendete dazu gerade der Förderverein für das Berliner Schloss, in dem sich das Humboldt-Forum befindet. Nachdem eine Spende der Familie Bödecker von mindestens einer Millionen Euro durch eine Plakette mit den Reliefs der beiden Spendenden im November letzten Jahres sichtbar wurde, meldeten sich Kritiker, die auf den rechtsnationalen Hintergrund des mittlerweile verstorbenen Preußenverehrers Ehrhardt Bödecker hinwiesen.

Spenderwürde gefährdet?

Die Reaktion des Geschäftsführers Wilhelm von Boddien gegenüber der Berliner Zeitung war eindeutig: „Wir haben auf bürgerliche Reputation geachtet, nicht auf politische Einstellungen“. Nachdem das Humboldt-Forum forderte, die Spendernamen zu veröffentlichen, reagierte der Vorsitzende des Schloss-Fördervereins, Theologe und frühere SPD-Politiker Richard Schröder in der Vereinszeitung „Extra-Blatt“ und schrieb, dass die Gesinnungsüberprüfung der über 45.000 registrierten Spender den Datenschutzgesetzen und dem Grundgesetz zuwiderlaufe. Die Zurückweisung einer Spende mit der Begründung, der Spender sei aufgrund seiner Anschauungen nicht würdig zu spenden, sei „eine Demütigung, die der Spender, der ja etwas Gutes tun wollte, zu Recht als Beleidigung empfindet“, schreibt Schröder. „Dergleichen ist unanständig. Dafür geben wir uns nicht her. Dasselbe gilt für die Entfernung eines Namens aus der Spenderehrung.“

An dieser Stelle lässt sich die Frage stellen, ob die Würde des Hauses durch einen Spender mit rechtsradikalen Äußerungen nicht mehr diskreditiert wird und unanständig und beleidigend gegenüber den vielen anderen Geberinnen und Gebern ist. Mittlerweile stehen auch Spenden durch Burschenschaften und die Zeitung „Junge Freiheit“ in der Kritik. Ganz anders reagierte dagegen die Familie des verstorbenen Ehepaars Bödecker. Sie räumte die Vorwürfe nach Prüfung schnell ein und verzichtete auf die öffentliche Plakette. Das Humboldt-Forum selbst distanzierte sich öffentlich von Bödecker. Die Spenden zurückgeben kann aber nur der Förderverein für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses.

Doch wäre mit der Rückgabe des Geldes alles wieder gut? Liegt nicht mehr in der ungeprüften Annahme der Spende schon das Problem? Dem Förderverein ist es zu verdanken, dass nach eigenen Angaben bis Ende 2021 über 100 Millionen Euro aufgebracht wurden. „Über 45.000 Spender wurden registriert. Selbst wenn zwanzig Rechtsextreme darunter seien, wäre dies ein minimaler Promilleanteil“, relativiert Boddien im „Extra-Blatt“ nach Angaben in der „Preußischen Allgemeine“ das Vorgehen des Vereins. Allerdings ist die Bödecker-Spende allein schon knapp ein Prozent. Das Geld war nach einer Vereinbarung mit dem Bund nur für die historische Rekonstruktion der Fassade des ehemaligen preußischen Hohenzollern-Schlosses gedacht, auch das ein Kritikpunkt, denn so würde ein Neuanfang auf historischem Boden Berlins verhindert.

Lebenswerk gefährdet

Der achtzigjährige Geschäftsführer Boddien selbst sprach vom Berliner Schloss als seiner „Lebensaufgabe“. Doch genau diese Leistung wird durch die Historie eines Geldgebers und die relativierenden Äußerungen des Vereins nun in Zweifel gezogen. Jürgen Zimmer sprach in einem Essay für den Berliner Tagesspiegel, vom Berliner Schloss als einem „antidemokratischem Kuckucksei“ . So will niemand das Engagement von so vielen Menschen in Erinnerung behalten. Wer sich wie der Vereinsvorsitzende Schröder auf das Grundgesetz beruft, sollte wissen, dass darin Menschenrechte über individuellen Spenderwünschen stehen.

Text: Matthias Daberstiel

Bildquellen

  • Berliner Schloss: Rene Staffeldt/pixabay

2 Kommentare zu „Die Annahme der Spende entscheidet

  • 5. September 2022 um 23:02
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    Wer entscheidet, welcher Spender der „Richtige“ ist? Beim Spenden geht es doch um etwas anderes als die Gesinnung, sondern um den zu unterstützenden Zweck. Soll es eine Schnüffelei geben, um herauszufinden, was der Spender denkt, tut oder nicht tut? So vielfältig wie die Menschen in einer Gesellschaft sind nun mal auch die Spender.
    Oder darf für das defekte Kirchendach nur der fromme Gottesdienstbesucher spenden? Und wenn es sich um eine evangelische Kirche handelt, darf kein Katholik spenden?
    Im Falle der Hannoveraner Kirchenfenster wurden alle Großspender befragt, ob sie damit einverstanden sind, das Geld anderweitig einzusetzen. Ab wann sind sie Großspender? Sind 5 € von einem Schüler nicht auch eine große Spende? Und ist das Scherflein der Witwe geringer zu schätzen als die Spende eines Unternehmers? Den Spendenzweck nachträglich zu ändern ist grundsätzlich nicht hinzunehmen und der sichere Weg, dem Geber das Spenden auszutreiben.

  • 6. September 2022 um 18:18
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    Soweit mir bekannt, handelte es sich bei den Spenden für die Marktkirche nur um Spenden von weniger als einem Dutzend Spender. Wenn Spenden umgewidmet werden sollen, ist die Anfrage bei den Personen zwingend vorgeschrieben, da die Zweckbindung sonst nicht eingehalten werden kann. Das ist in diesem Fall also völlig rechtskonform passiert. In einem Fall wurde das Geld sogar zurückgezahlt.

    Was den Fall des Berliner Schlosses betrifft, so würde ich hier doch etwas mehr differenzieren. Hier geht es doch darum, ob jemand auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht oder nicht. Die extremistischen Äußerungen des Großspenders sind belegt und von der Familie anerkannt. Das Grundgesetz ist hier für mich maßgebend und das garantiert auch Religionsfreiheit. Ich finde das Beispiel mit den Kirchen deshalb etwas konstruiert. Rechtsextreme Äußerungen sind aber nicht gedeckt, und wer mit dem Grundgesetz argumentiert, wie der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Richard Schröder sollte sich vielleicht Paragraph 1 nochmal genauer ansehen.

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