Das gute Testament im Blick

Schon seit einigen Jahren verstärken viele gemeinnützige Organisationen ihre Aktivitäten im Bereich Erbschaftsmarketing. Aktuelle Studien in drei Ländern zeigen, dass die Bereitschaft, gemeinnützig zu vererben, gestiegen ist.

92 Prozent der Deutschen über 50 Jahren wissen, dass man sein Erbe oder einen Teil seines Erbes einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen lassen kann. Das stellt eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung und der Erbschaftsinitiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ fest. Auch die Bereitschaft zum gemeinnützigen Vererben hat in den letzten Jahren einen regelrechten Sprung gemacht. Das ist insofern überraschend, weil die Deutsche Bank in einer Studie mit dem Allensbach-Institut ermittelte, dass sich die Deutschen wirklich erst auf dem letzten Drücker mit dem Thema beschäftigen. Mehr als 40 Prozent der Deutschen haben sich noch nie mit der Thematik befasst, bei den 50- bis 64-Jährigen sind es 27 Prozent, bei den Älteren dann nur noch 14 Prozent.

Trend zum gemeinnützigen Vererben

Während es im Jahr 2013, als die Studie von „Mein Erbe tut Gutes“ erstmals durchgeführt wurde, lediglich 11 Prozent waren, die sich einen gemeinnützigen Zweck im Testament vorstellen konnten, können sich inzwischen 28 Prozent der künftigen Erblasserinnen und Erblasser dafür erwärmen, ihr Erbe oder einen Teil ihres Erbes einer NGO zu hinterlassen. Auch bei den Kinderlosen wuchs die Bereitschaft von 34 Prozent auf nun stattliche 52 Prozent.

Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben. Wobei dieser Antrieb auch insgesamt, ob kinderlos oder nicht, für mehr als 40 Prozent der Befragten bedeutsam ist. Die Beweggründe für gemeinnütziges Vererben sind deshalb auch eher aktiv auf einen sinnvollen Nachlass gerichtet, als zu vermeiden, dass das Vermögen an den Staat fällt, weil es keine Verwandten gibt.(Bild)

In der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ haben sich 22 gemeinnützige Organisationen zusammengeschlossen. Gemeinsames Ziel ist es, das Erbe für den guten Zweck ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. „In dem Wunsch, mit seinem Erbe einen guten Zweck zu bedenken, liegt daher bedeutendes Potenzial für das Gemeinwohl, denn viele der künftigen Erblasser und Erblasserinnen möchten der Gesellschaft etwas zurückgeben“, so Susanne Anger, Sprecherin der Initiative.

Erbschaftsmarketing: Umwelt und Soziales sind beliebte Themen

Besonders beliebt für die begünstigten Zwecke ist laut der aktuellen Studie der Bereich Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Fast jede und jeder Zweite, der sich gemeinnütziges Vererben vorstellen kann, möchte hier mittels Testament wirken. Am zweithäufigsten werden soziale Zwecke, wie z. B. Behinderten- und Krankenhilfe genannt. Jeweils mehr als ein Fünftel der Befragten würde zudem die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Not- und Katastrophenhilfe begünstigen. Ebenso beliebt sind Sanitäts- und Rettungsdienste. Auch Bildung, Wissenschaft und Forschung liegen jedem Fünften am Herzen. Auffällig ist, dass sich im Gegensatz zu 2013 religiöse Beweggründe von 19 Prozent im Jahr 2013 auf nun 8,2 Prozent mehr als halbiert haben.

Wer sich nicht vorstellen kann, gemeinnützig zu vererben, hat natürlich auch seine Gründe: 75 Prozent der Befragten möchte mit dem Erbe lieber ihre Angehörigen versorgen. Ein knappes Drittel (29 Prozent) ist aber auch schlicht der Meinung, dass ihr Erbe zu klein sei und man damit nichts bewegen könne. „Dabei können auch kleinere Beträge viel bewirken und Bleibendes schaffen“, erklärt Susanne Anger.

Die Gründe warum man gemeinnützige Organisationen im Testament bedenkt,
sind vielfältig.
Die Gründe warum man gemeinnützige Organisationen im Testament bedenkt, sind vielfältig.

Nur wenige Österreicher mit Testament

Seit 2012 informiert in Österreich „Vergissmeinnicht – Die Initiative für das gute Testament“ über die Möglichkeit des Spendens über das eigene Leben hinaus. Laut market-Umfrage wissen mittlerweile bereits 76 Prozent der Österreicher über 40, dass man neben Angehörigen auch Spendenorganisationen im Nachlass berücksichtigen kann. Österreichweit können sich 13 Prozent der Menschen vorstellen eine Testamentsspende zu machen. Damit bleibt Österreich im Erbschaftsmarketing etwas hinter Deutschland zurück. Dafür sind die Zahlen konkreter. Rund 63 Millionen Euro betrugen 2018 die Testamentsspenden zugunsten gemeinnütziger Organisationen. Dies sind beinahe zehn Prozent des gesamten Spendenaufkommens in Österreich. „Jeder zehnte Spendeneuro wird also mittlerweile über Testamente gespendet“, zeigt sich Günter Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraisingverbandes beeindruckt.

Insgesamt ist der Informationsbedarf beim Thema Erben in Österreich groß: Nur 30 Prozent der Bevölkerung über 40 Jahren haben bereits ein Testament verfasst. Die Wenigsten wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen seit der Einführung des neuen Erbrechts 2017 Bescheid. Liegt kein Testament vor und sind auch keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt die Erbschaft automatisch an den Staat. Von 2015 bis 2018 waren das allerdings nur 12 Millionen Euro.

Schweizer mit Happy End

Auch in der Schweiz gibt es seit einiger Zeit die Initiative „Myhappyend“. Diese hat in ihrer aktuellen Studie zum Erbschaftsmarketing ermittelt, das zwölf Prozent der Schweizerinnen und Schweizer über 45 Jahren sicher sind, in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen zu berücksichtigen. Weitere 25 Prozent können sich das zumindest vorstellen. In der Schweiz gibt es dazu sogar eine gesetzliche Reglung. „Mit der freien Quote hat der Gesetzgeber ganz bewusst eine Möglichkeit geschaffen, via Testament ein Zeichen zu setzen – für ein Anliegen, das einem persönlich besonders am Herzen liegt. Wer davon Gebrauch macht, tut Gutes und kann der Gesellschaft etwas zurückgeben“, erläutert Beatrice Gallin, Sprecherin der Initiative „Myhappyend“.

Dass man mit der Regelung seines Nachlasses auch Streit aus dem Weg gehen kann, zeigen die Ergebnisse der Umfrage auch. Mehr als die Hälfte der Schweizer kennt mindestens eine Person, die schon mal in einen Erbschaftsstreit verwickelt war. Familiär betroffen waren bisher 28 Prozent. Interessant ist auch das Erbschaftspotenzial. Immerhin 13 Prozent der Schweizer sehen eine Erbschaft von über 250.000 Franken auf sich zukommen und immerhin noch 28 Prozent rechnen mit einer Erbschaft unterhalb dieser Summe. 52 Prozent erwarten dagegen kein Erbe.

Die Fundraising-Akademie bietet ab März 2020 eine Fortbildung zum Thema Erbschaftsmarketing an.

Bildquellen

  • Grafik Beweggründe für gemeinnütziges Vererben: „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“/GfK 2019
  • Notar, Urkunde: pxhere.com

Ein Kommentar zu „Das gute Testament im Blick

  • 28. Januar 2021 um 17:03
    Permalink

    Wir in Österreich müssen uns wirklich noch etwas mehr informieren, beziehungsweise informiert werden. Das die Möglichkeit einer Spende nach dem Tod besteht war mir nicht bewusst. Ein Testament habe ich jedoch schon, trotz meiner erst 40 Jahre.
    Weitere Informationen zu Testament und Erbschaft hatte ich hier gefunden: https://www.notariat-mueller.at/de-at/leistungen/erb-und-testamentsrecht

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