Digitale Spendenmeldung statt Zuwendungsbestätigung

Das neue Zuwendungsempfängerregister wird zum 1. Januar 2024 kommen. Doch auch die automatische Zuwendungsbestätigung soll nach einem Artikelgesetz des Bundesfinanzministeriums nun auch zu diesem Zeitpunkt eingeführt werden. Ist das realistisch?

Für gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind, ist die sogenannte Zuwendungsbestätigung, landläufig auch Spenden-Quittung genannt, eine gute Gelegenheit, sich gegenüber ihren Förderinnen und Förderern zu bedanken und wieder in Erinnerung zu bringen. Große Organisationen bezeichnen ihr Spendenquittungs-Mailing mit eingelegtem Zahlschein, das Anfang des Folgejahres verschickt wird, sogar als ihr bestes Spendenmailing. Diese Einnahmequelle droht nun zu versiegen, denn das Finanzministerium setzt nach einem Gesetzentwurf darauf, die manuelle Ausstellung dieser Bestätigungen durch Online-Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern bereits zum 1. Januar 2024 zu ersetzen.

Vereine sollen Spenden automatisiert melden

Grundsätzlich wird das Zuwendungsempfängerregister eigentlich begrüßt. Es wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt und umfasst alle steuerbegünstigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit ist erstmals möglich, überhaupt abzuschätzen, wie viele gemeinnützige Vereine und Stiftungen es in Deutschland gibt. Ein Segen für die Wissenschaft und die Transparenz des gemeinnützigen Sektors. Doch die damit einhergehende Automatisierung der Spendenquittung wird den Organisationen erhebliche Mehrbelastungen aufbürden. Denn die Organisationen sollen zukünftig dem Finanzamt eine Spende melden und nicht die Spenderinnen und Spender.

In einer Stellungnahme kritisiert Dr. Rupert Graf Strachwitz vom Maecenata Insitut, die fehlende Einbeziehung der Zivilgesellschaf bei dieser wichtigen Frage. „Die Umstellung des Systems der steuerlichen Abzugsmöglichkeit ist ein großer Schritt, den die Organisationen wohlvorbereitet gehen und den sie ihren Spenderinnen und Spendern, weit überwiegend juristischen und steuertechnischen Laien, ausführlich und sensibel erläutern müssen.“ Dies werde durch die versteckte Einführung in einem Artikelgesetz der Bundesregierung mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ untergraben und könnte im Parlament aus Unkenntnis einfach durchgewunken werden. Herausgefunden hatte das die „Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.

Beteiligung doch erwünscht?

Offenbar gibt es aber bereits ein Beteiligungsverfahren, wie Doris Kunstdorf, Softwareexpertin und Leiterin der Fachgruppe Data Team im Deutschen Fundraisingverband gegenüber dem Podcast „Neues Stiften“ bestätigt. Sie nahm an einem ersten Workshop einer interdisziplinären Arbeitsgruppe im Juli 2023 im Finanzministerium teil. Diese Arbeitsgruppe soll die Sicht der betroffenen Organisationen einbringen, aber mit Ergebnissen in einem solchen Beteiligungsprozess sei nicht sofort zur rechnen. Deshalb überrascht es auch so, wenn nur zwei Wochen später in einem Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium ein unhaltbarer Termin für die Einführung gesetzt wird. Denn in dem Workshop wurde die Beteiligung von NGOs noch als unerlässlich und „Golden Nuggets“ bezeichnet. Entwickelt werden sollte nämlich erst der Verfahrensvorschlag für eine Automatisierung der Spendenquittung und dann die Gesetze danach gestrickt werden. Ob das bis zum Ende des Jahres steht, ist noch gar nicht klar. Trotzdem sollten sich gemeinnützige Organisationen vorbereiten.

Jetzt Datenbank digitalisieren

Organisationen, die bereits eine Datenbank haben, sollten sich zumindest mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen, ob es dort bereits Informationen zu dem neuen Verfahren gibt.

Panik ist aber unangemessen, denn noch ist es ein Gesetzentwurf und kein Gesetz. Das Bundesfinanzministerium muss außerdem in einem ersten Schritt alle Daten bis zum 1. Januar 2024 von allen Finanzämtern über die dort registrierten gemeinnützigen Körperschaften synchronisieren und in eine Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern überführen. Außerdem fehlt wohl auch die funktionierende technische Schnittstelle für die automatisierte Zuwendungsbestätigung noch, von der aus dann alle Datenbankanbieter diese auslösen können. Damit sei bis Ende des Jahres noch nicht zu rechnen, sagen Experten.

Rückstellungen prüfen

Ein weiterer Punkt ist die Information der Spenderinnen und Spender über das neue Verfahren. Es ist nicht anzunehmen, dass hier eine breite Informationskampagne für die 20 Millionen Spenderinnen und Spender erfolgt. Das wird wohl, wie bei der Einführung eines ähnlichen Verfahrens in Österreich, an den Organisationen hängen bleiben. Dafür sollten jetzt finanzielle Rückstellungen in größeren Organisationen für Werbung und Information vorgenommen werden. Auch Rückstellungen für Investitionen in die Datenbank und Weiterbildung des eigenen Teams scheinen sinnvoll.

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