Spenden statt vernichten

Sachspenden sind bei vielen Vereinen beliebt. Insbesondere, wenn es um Neuware geht. Aktuell könnte eine Sachspendenwelle auf die Gemeinnützigen zurollen. Angeblich muss der Textileinzelhandel Millionen Kleidungsstücke, die durch die Ladenschließungen nicht verkauft werden konnten, loswerden.

Von Matthias Daberstiel

Anfang Februar hatte die grüne Bundestagsfraktion die Initiative „#SpendenStattVernichten – Lagerware für den guten Zweck“ gestartet. Gemeinsam mit dem Handelsverband, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und Vermittlern von Sachspenden wurde nach Lösungen für ein Problem gesucht. Durch Corona blieben viele Händler auf Lagerware sitzen und suchten jetzt nach einer Möglichkeit, diese Ware nicht zu vernichten. Denn in Deutschland ist vernichten immer noch günstiger als Spenden.

Grund ist die Regelung, dass gespendete Neuware trotzdem mit Umsatzsteuer belegt wird. So wird eine Spende für die Unternehmen zu einem Verlustgeschäft. Für Lebensmittel gibt es mittlerweile schon eine Ausnahmeregelung. Rechtliche Bedenken gegen eine Steuerbefreiung gibt es nicht, wie ein Gutachten von Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter am Bundesfinanzhof a.D., Deutschlands oberstem Steuergericht, aufzeigt. Demnach sind Sachspenden an gemeinnützige Organisationen nach deutschem und europäischem Umsatzsteuerrecht ohne Umsatzsteuerzahllast möglich. Er schlägt als einfache und schnelle Lösung einen entsprechenden Erlass des Bundesfinanzministeriums vor.

Umsatzsteuer auf Sachspenden entfällt vorerst

Auf den ersten Blick scheint die am 18. März 2021 vom Bundesfinanzministerium erlassene Billigkeitsregelung für Sachspenden ein erster Schritt zu sein. Danach kann Ware von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise negativ wirtschaftlich betroffen sind, umsatzsteuerfrei an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden. Diese Regelung gilt aber nur für Spenden, die zwischen dem 1.März 2020 und dem 31.Dezember 2021 erfolgt sind.

innatura-Geschäftsführerin Dr. Juliane Kronen, die mit ihrem Startup Sachspenden von Unternehmen an gemeinnützige Initiativen vermittelt, kämpft schon länger gegen die Umsatzsteuer auf Sachspenden. Ihr ist das nicht genug. „Wir können uns nicht weiter von einer Ausnahme zur anderen hangeln. Wir brauchen endlich eine dauerhafte Perspektive, damit Unternehmen fabrikneue überschüssige Produkte rechtssicher an gemeinnützige Organisationen spenden können, ohne dafür mehr zu bezahlen als für die Vernichtung. Wir können uns diese Fehlsteuerung aus ökologischen und sozialen Gründen wirklich nicht länger leisten.“

Millionen Textilien unverkauft

Angeblich liegen zwischen 240 bis 500 Millionen unverkaufte Kleidungsstücke aktuell in Lagern des Einzelhandels und müssten eigentlich für Neues Platz machen. Doch wird wirklich so viel gespendet werden? Axel Augustin vom Handelsverband Textil bezweifelt das: „Gespendet werden nur Textilien, bei denen Einlagern und Verkauf betriebswirtschaftlich keinen Sinn machen.“ Das sieht man auch bei innatura so. Die Spendenwelle würde bereits anrollen, allerdings müsse man genau abwägen, was in das Sortiment aufgenommen werden könne. Innatura ist als Profi-Sachspendenverwerter für viele Angebote von Einzelhändlern mittlerweile sogar schon zu groß und kann kleiner Mengen nicht abnehmen. Gerade erst hat die Firma ihr Lager von 800 auf 2.000m² aufgestockt. Allein im Jahr 2020 hat innatura 40 Prozent mehr Umsatz gemacht, was auf das deutlich gestiegene Angebot in der Corona-Krise aber auch auf die deutlich gestiegene Nachfrage zurückzuführen ist. Viele Einrichtungen hätten sich neu registriert, um günstig an Sachspenden zu kommen.

Unternehmen halten sich noch zurück

Momentan werden also von den Millionen Kleidungsstücken, die übrig sind, noch nicht sehr viele gespendet. „Diese Produkte zu spenden, ist für einen Kaufmann keine große Freude, denn es ist ja ein Verlust und zusätzliche Arbeit für ihn“, erläutert Kronen. „Außerdem ist die Regelung so mit heißer Nadel gestrickt worden und so unklar formuliert, dass kein Unternehmen sicher sein kann, ob es wirklich umsatzsteuerfrei spenden kann“, kritisiert sie. Besser wäre eine ständige Regelung wie in Belgien, wo die Vernichtung steuerlich mit einer Spende gleichgesetzt ist.

Der Fachverband Fairwertung, der Unternehmen aus dem Textilrecycling und der Altkleiderverwertung vereint, bemerkt seit Ostern deutlich mehr Anfragen von Firmen, neuwertige Textilien zu spenden. Das wäre normalerweise nicht der Fall, weil diese Ware wegen der Umsatzbesteuerung und wegen der Einnahmen eher an spezialisierte Restpostenhändler verkauft wird. „Wir als Netzwerk können denjenigen Firmen, die spendenwillig sind, schnell und unkompliziert eine Lösung vermitteln. Noch sind wir nicht an den Kapazitätsgrenzen“, sagt Thomas Ahlmann, Geschäftsführer des Dachverbandes Fairwertung e.V.

Doch wird die Ware wirklich an Bedürftige weitergegeben? Bei Fairwertung ist sich Ahlmann sehr sicher. „Im Verband haben wir ganz unterschiedliche Verwendungszwecke. So kann die gespendete Ware in lokalen Second-Hand-Shops angeboten werden oder aber in Kleiderkammern. Auch im Rahmen von Hilfsgüterlieferungen können Sachspenden ihre Bestimmung finden“, so der Verbandsgeschäftsführer.

Kleiderkammer oder Second Hand Shop

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) räumt bei der Verteilung schon Probleme ein, denn seine Kleiderläden und Kleiderkammern mussten im Lockdown auch schließen. Bereits im Jahr 2020 bekam das DRK viel mehr Kleiderspenden. „Viele Menschen haben in der Corona-Pandemie die Zeit genutzt, ihren Kleiderschrank auszusortieren. Im ersten Lockdown im März und April 2020 haben wir sogar so viele Spenden erhalten, dass einige Rotkreuzverbände zusätzlichen Lagerraum schaffen mussten“, so Tobias Exner, Leiter Stabsstelle Kommunikation beim DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e. V.

Das DRK sieht in der Verwertung in Second-Hand-Shops aber eine gute Alternative, um auch Einnahmen für den guten Zweck zu generieren und aktiven Klimaschutz zu betreiben. „Eine gebrauchte Jeans, für die 8.000 Liter Wasser in der Produktion verbraucht wurden, darf nicht weggeworfen werden, nur weil sie vielleicht nicht mehr passt oder nicht mehr dem eigenen Geschmack entspricht. Die Geschmäcker sind vielfältig, und so findet sich fast immer jemand, der genau dieses Stück gesucht hat“, so Exner.

Das Rote Kreuz plant deswegen weitere Rotkreuzshops, in denen Second-Hand-Kleidung verkauft wird. „Durch die flächendeckende Verteilung des Roten Kreuzes und die Selbstständigkeit der Vereine sehen wir hier, dass das Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist. Wir können also noch sehr viele Kleiderspenden entgegennehmen. Viel wichtiger als die Menge ist die Qualität. Wir benötigen insbesondere gut erhaltene Kleidung, damit diese auch gut weitergegeben werden kann“, betont Exner.

Ständige Steuerbefreiung gefordert.

Das DRK begrüßt den Wegfall der Umsatzbesteuerung und hofft auf eine langfristige Lösung. Aktuell stellt das DRK aber nicht großartig mehr Anfragen von Textileinzelhändlern fest. „Wir haben etwas Sorge, dass die Regelung auch dazu führen kann, dass große Handelskonzerne ihre Ware an zentrale Strukturen weitergeben. Die föderale Struktur des Roten Kreuzes könnte für große Unternehmen als aufwendig empfunden werden. Daher überlegen wir, eine zentrale Anlaufstelle zur Koordinierung der Kommunikation einzurichten“, erklärt Exner. Ein Argument des Bundesfinanzministeriums, dadurch entstünde ein Steuerausfall, ist aus Sicht der Expertin Dr. Juliane Kronen von innatura sowieso nicht haltbar. Eine Studie der Boston Consulting Group von 2010, auf die sich heute noch die Umweltministerin Svenja Schulze bezieht, geht davon aus, dass allein in Deutschland fabrikneue Produkte im Wert von mindestens 7 Milliarden Euro im Jahr entsorgt werden. Die Gründe sind vor allem Überproduktion, defekte Umverpackungen, Saisonware, Falschetikettierung, oder Relaunch des Verpackungsdesigns. Produkte im Wert von über zwei Milliarden Euro könnten sinnvoll an soziale Organisationen gespendet und von diesen genutzt werden. „Damit stehen 2 Milliarden Euro, mit denen der gemeinnützige Sektor unterstützt wird, gegen 120 Millionen Einnahmeverluste aus der Umsatzsteuer“ rechnet Kronen vor. „Wenn ich diese Produkte entsorge, hat der Staat gar nichts davon, denn dann fällt beim Hersteller keine Umsatzsteuer an. Da hat Deutschland von einer Spendenregelung deutlich mehr, denn das spart den Organisationen bares Geld, was sie an anderer Stelle sinnvoll einsetzen können.“

Bildquellen

  • innatura: Dirk-Martin Heinzelmann
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